Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge der AE Veranda B.V., handelnd unter dem Namen VerandaSicher.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
VerandaSicher ist ein Handelsname der AE Veranda B.V., eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 99746247, mit Sitz in der Hermesweg 4a, 3741 GP Baarn, Niederlande. Wo in diesen Bedingungen „AE Veranda“ steht, ist auch VerandaSicher gemeint.
In diesen Bedingungen bedeutet:
1.1 AE Veranda: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung AE Veranda B.V. mit Sitz in der Hermesweg 4a, 3741 GP Baarn, eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der KvK-Nummer 99746247.
1.2 Kunde: eine natürliche oder juristische Person, der AE Veranda ein Angebot unterbreitet oder einen Kostenvoranschlag übersandt hat, mit der AE Veranda über das Zustandekommen eines Vertrags verhandelt oder mit der AE Veranda einen Vertrag geschlossen hat.
1.3 Verbraucher: ein Kunde, der eine natürliche Person ist und zu Zwecken handelt, die außerhalb seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge zwischen AE Veranda und dem Kunden.
2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wurden.
2.3 Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder werden sie für nichtig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig anwendbar. AE Veranda und der Kunde werden dann in Verhandlungen treten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich zu beachten sind.
2.4 Hat der Kunde einen Kostenvoranschlag von AE Veranda, in dem auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird, angenommen und ohne Widerspruch behalten, gilt dies als stillschweigende Zustimmung zur Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5 Ein Kunde, der einmal auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AE Veranda mit AE Veranda kontrahiert hat, gilt bei später bei AE Veranda erteilten oder von AE Veranda erhaltenen Aufträgen als stillschweigend mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Artikel 3 – Angebote und Kostenvoranschläge
3.1 Alle Angebote und Kostenvoranschläge, wie auch immer bezeichnet und in welcher Form auch immer, von oder im Namen von AE Veranda, mit allen darin enthaltenen Einzelheiten und Preisangaben, sind jederzeit völlig unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern AE Veranda keine andere Gültigkeitsdauer angegeben hat.
3.2 AE Veranda kann nicht an Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, die einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
3.3 Weicht die Annahme durch den Kunden von dem im Kostenvoranschlag oder Angebot enthaltenen Angebot ab, ist AE Veranda daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, AE Veranda bestätigt dies ausdrücklich.
3.4 Stellt sich heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Informationen geliefert hat oder dass sich auf Seiten des Kunden Änderungen ergeben, ist AE Veranda berechtigt, das abgegebene Angebot unter gleichzeitigem Erlöschen des ursprünglichen Angebots zu ändern.
3.5 Ein Angebot und die darin genannten Preise, Tarife und Lieferungen gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
Artikel 4 – Zustandekommen, Änderung und Ausführung des Vertrags
4.1 Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot oder den Kostenvoranschlag von AE Veranda annimmt. Ein Vertrag kommt außerdem durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung zustande, ohne dass der Kunde dagegen protestiert.
4.2 Etwaige später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen binden die Parteien nur, wenn sie von AE Veranda schriftlich bestätigt wurden. Zusätzliche Vereinbarungen oder Vertragsänderungen können zu einer Änderung der ursprünglich von AE Veranda angegebenen Lieferfrist führen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, AE Veranda rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
4.4 AE Veranda ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
4.5 Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, kann AE Veranda die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
Artikel 5 – Preise
5.1 Handelt der Kunde in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes, verstehen sich alle von AE Veranda genannten Preise ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten Dritter, sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
5.2 Bei Eilaufträgen hat AE Veranda das Recht, dem Kunden einen Zuschlag oder einen Eiltarif zu berechnen.
5.3 Steigen nach Zustandekommen des Kostenvoranschlags oder des Vertrags ein oder mehrere preisbestimmende Kostenfaktoren, wie Einkaufspreise von Waren, Material- oder Teilepreise, Lohnkosten, Steuern, Währungskosten, Sozial- oder Staatslasten, Verpackungskosten, Versicherungsprämien und dergleichen, hat AE Veranda das Recht, die Preise entsprechend anzupassen und dem Kunden weiterzuberechnen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die Preissteigerungen vorhersehbar waren. Der Kunde wird so schnell wie möglich über die Preissteigerung informiert.
5.4 Die Änderungen des vereinbarten Preises im Sinne des vorigen Absatzes berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 5 Werktagen, nachdem ihm die Preissteigerung mitgeteilt wurde, aufzulösen. Eine von AE Veranda durchgeführte gesetzliche Preiserhöhung bildet jedoch nie einen Grund zur Auflösung des Vertrags.
Artikel 6 – Vergabe von Arbeiten an Dritte
6.1 AE Veranda hat das Recht, bestimmte vereinbarte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
6.2 Werden von durch AE Veranda eingeschalteten Dritten im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort ausgeführt, sorgt der Kunde kostenlos für die von diesen Mitarbeitern vernünftigerweise gewünschten Einrichtungen.
Artikel 7 – Pflichten des Kunden
7.1 Bei Montage gilt, unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten, dass der Kunde auf eigene Rechnung und eigenes Risiko dafür sorgt, dass:
a. das Personal von AE Veranda, sobald es am Aufstellort eingetroffen ist, freien Zugang erhält und zudem, wenn AE Veranda dies für notwendig hält, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten.
b. am Montagetag zwei Parkplätze so nah wie möglich am Aufstellort zur Verfügung stehen. Etwaige Kosten für gebührenpflichtiges Parken werden dem Kunden berechnet.
c. die Zufahrtswege zum Aufstellort für den erforderlichen Transport geeignet sind.
d. an den Stellen, an denen die Pfosten in den Boden gesetzt werden, kein Pflaster oder Schutt o. Ä. mehr vorhanden ist und sich im Boden keine Kabel und Leitungen befinden.
e. rechtzeitig die erforderlichen baulichen, mechanischen und elektrischen Vorkehrungen getroffen werden und Anschlusspunkte sowie elektrischer Strom für AE Veranda zur Verfügung gestellt werden.
f. Hausrat, Gartenmöbel, Pflanzgefäße und sonstiges Eigentum des Kunden entfernt sind, damit sie während der Montagearbeiten nicht beschädigt werden können. Außerdem sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Verletzungen von Personen zu verhindern, die infolge der auszuführenden Arbeiten entstehen könnten. Die Arbeiten müssen ungestört stattfinden können, wobei ausreichend Platz für die Arbeiten freigemacht werden muss.
g. am Aufstellort kein Asbest vorhanden ist. Stellt sich heraus, dass doch Asbest vorhanden ist, wird die Installation eingestellt. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag gegen Erstattung aller von AE Veranda bereits entstandenen Kosten auflösen. Löst der Kunde den Vertrag nicht auf, nimmt AE Veranda die Installation erst wieder auf, wenn der Asbest entfernt wurde. Die von AE Veranda im Zusammenhang mit dem Abbruch der Installation entstandenen Kosten gehen zulasten des Kunden.
h. im Namen des Kunden eine bevollmächtigte Person anwesend ist, die etwaige Fragen des Personals von AE Veranda beantworten kann.
7.2 Der Kunde sorgt dafür, dass alle Angaben, die AE Veranda nach ihrer Beurteilung für die angemessene Ausführung des erteilten Auftrags benötigt, oder Angaben zu besonderen Wünschen rechtzeitig in den Besitz von AE Veranda gelangen.
7.3 Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm gelieferten Informationen richtig und vollständig sind.
7.4 Erfüllt der Kunde die vorgenannten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig, hat AE Veranda das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Kunde seinen Pflichten nachkommt. Die mit der eingetretenen Verzögerung, dem Verlust an Arbeitsstunden, der Ausführung zusätzlicher Arbeiten und sonstigen Folgen der Aussetzung der Arbeiten verbundenen Kosten gehen zulasten und auf Risiko des Kunden. Diese Kosten betragen mindestens 850,– € inkl. MwSt. pro Tag, abhängig von den für diesen Tag oder diese Tage auszuführenden Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn AE Veranda die von ihr auszuführenden Arbeiten wegen anderer Faktoren, die zulasten und auf Risiko des Kunden gehen oder dem Kunden zuzurechnen sind, nicht oder nicht rechtzeitig ausführen kann.
7.5 Der Kunde stellt AE Veranda von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nichtbeachtung, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Beachtung der in diesem Artikel beschriebenen Pflichten ergeben.
Artikel 8 – Aussetzung und Auflösung
8.1 AE Veranda ist, wenn die Umstände des Falles dies vernünftigerweise rechtfertigen, befugt, die Ausführung des Vertrags ohne gerichtliches Eingreifen auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn und soweit der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt oder AE Veranda nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zur Befürchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, bei denen er in Verzug ist oder zu geraten droht, nicht dauerhaft unmöglich, entsteht die Befugnis zur Auflösung erst, nachdem AE Veranda den Kunden in Verzug gesetzt hat.
8.2 Liquidiert der Kunde sein Unternehmen oder überträgt er es an einen Dritten, befindet er sich in Insolvenz, hat er vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt, wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren auf ihn für anwendbar erklärt, wurde eine Pfändung auf sein Vermögen gelegt oder kann der Kunde auch sonst nicht frei über sein Vermögen verfügen, ist AE Veranda berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliches Eingreifen aufzulösen.
8.3 Der Kunde hat nie Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz im Zusammenhang mit dem von AE Veranda aufgrund dieses Artikels ausgeübten Recht zur Aussetzung oder Auflösung.
8.4 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von AE Veranda gegen den Kunden sofort fällig.
8.5 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist oder hat er gegebenenfalls den verlangten Vorschuss nicht bezahlt, ist AE Veranda berechtigt, die Arbeiten für den Kunden sofort auszusetzen, ohne für einen dadurch entstehenden Schaden zu haften.
8.6 Setzt AE Veranda aus oder löst sie auf, ist sie in keiner Weise zum Ersatz von dadurch, auf welche Weise auch immer, entstandenen Schäden und Kosten verpflichtet.
8.7 Ist die Auflösung dem Kunden zuzurechnen, ist AE Veranda berechtigt, Ersatz des dadurch unmittelbar und mittelbar entstandenen Schadens, einschließlich der Kosten, zu verlangen.
Artikel 9 – Stornierung
9.1 Unter Stornierung wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beendigung des Vertrags vor Beginn der Ausführung des Vertrags verstanden, anders als die rechtmäßige Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher im Sinne von Artikel 10.
9.2 Storniert der Kunde einen Vertrag, ist der Kunde zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, vermindert um nachweisbare Kostenersparnisse für AE Veranda, mindestens jedoch 60 % des vereinbarten Preises.
Artikel 10 – Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1 Diese Bestimmung gilt nur, wenn der Kunde Verbraucher ist und soweit es sich um einen außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag handelt.
10.2 Der Kunde kann einen Vertrag über den Kauf einer Dienstleistung oder eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
10.3 Die in Absatz 2 genannte Bedenkzeit beginnt am Tag nach dem Tag, an dem der Kunde das Produkt erhalten hat, oder, wenn der Kunde in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat, am Tag, an dem der Kunde das letzte Produkt erhalten hat. Hat der Kunde eine Dienstleistung bestellt, beginnt die Bedenkzeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
10.4 Möchte der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben, teilt er dies AE Veranda innerhalb der Bedenkzeit mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise mit.
10.5 Übt der Kunde sein Widerrufsrecht in Bezug auf gelieferte Produkte aus, gehen die Kosten und das Risiko der Rücksendung zu seinen Lasten. Die Produkte sind, wenn vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurückzusenden.
10.6 Der Kunde kann das Widerrufsrecht in keinem Fall ausüben, wenn Produkte oder eines der mitgelieferten Zubehörteile:
a. nach persönlichen Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden (Maßanfertigung und sonstige Änderungen);
b. speziell für den Kunden bestellt wurden (Maß, Farbe und Zusatzoptionen);
c. sich nicht mehr in der originalen und unbeschädigten Verpackung befinden und somit nicht als solche zurückgesendet werden können;
d. nicht mehr vollständig sind;
e. beschädigt sind;
f. in Gebrauch genommen wurden;
g. aufgrund ihrer Art nicht zurückgesendet werden können.
Artikel 11 – Lieferung und Übergabe
11.1 Von AE Veranda angegebene Lieferfristen und/oder -zeiten und/oder Zeiträume, innerhalb derer Dienstleistungen ausgeführt und/oder Produkte geliefert werden, sind völlig unverbindlich und nicht als fixe Fristen zu betrachten, wobei AE Veranda alles Mögliche tun wird, um die Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferfrist zu verwirklichen.
11.2 Ist AE Veranda aufgrund von Umständen nicht in der Lage, zur Lieferung und Installation überzugehen am oder innerhalb der angegebenen Lieferfrist, wird AE Veranda den Kunden so bald wie möglich unter Angabe der neuen Lieferfrist informieren.
11.3 Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, und begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
11.4 Eine Verschiebung einer Lieferfrist auf Wunsch des Kunden kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AE Veranda erfolgen, unter der Bedingung, dass die mit der Verschiebung verbundenen Kosten und Verluste vollständig zulasten und auf Risiko des Kunden bleiben. In diesem Fall ist die von AE Veranda dem Kunden zu übermittelnde Kostenaufstellung für den Kunden bindend.
11.5 Die Lieferung von Produkten erfolgt gemäß den Incoterms Ex Works, sofern AE Veranda und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Lieferung Ex Works erfolgt ab einem von AE Veranda zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt. Die Produkte werden dort dem Kunden zur Verfügung gestellt. Das Verladen und der Transport der Waren erfolgen vollständig auf Rechnung und Risiko des Kunden.
11.6 Soweit vereinbart wird, dass AE Veranda den Transport der gelieferten Produkte für den Kunden besorgt, erfolgt dies jederzeit auf Rechnung und Risiko des Kunden und auf eine von AE Veranda zu bestimmende Weise. AE Veranda haftet nicht für Schäden jeglicher Art, soweit sie mit dem Transport bzw. dieser Versendung zusammenhängen.
11.7 Alle Transportkosten und Nebenkosten, einschließlich, aber nicht ausschließlich Versicherungen, Steuern, Abgaben, Versandkosten, Handlingkosten und dergleichen, gehen zulasten des Kunden.
11.8 AE Veranda ist berechtigt, Produkte in Teilen an den Kunden zu liefern. Werden die Produkte in Teilen geliefert, ist AE Veranda befugt, jeden Teil in Rechnung zu stellen.
11.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte von AE Veranda in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm von AE Veranda zugestellt oder zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Kunde die Abnahme oder versäumt er es, Informationen oder Anweisungen zu geben, die für die Abnahme bzw. Zustellung erforderlich sind, werden die verkauften Produkte auf Risiko des Kunden gelagert, nach Ermessen von AE Veranda. Der Kunde ist in diesem Fall AE Veranda alle zusätzlichen Kosten schuldig, darunter in jedem Fall Lager- und Handlingkosten.
11.10 Der Kunde muss bei Entgegennahme der Produkte diese sofort auf Schäden und/oder die Bestellung auf Mängel prüfen. Ist dies der Fall, muss der Kunde AE Veranda sofort unter Beifügung einer Beschreibung der Beanstandung und von Fotos darüber informieren. Die Rücksendung der Produkte muss in der Originalverpackung und in neuwertigem Zustand erfolgen.
11.11 Im Fall der Montage muss der Kunde das Werk unmittelbar nach der Montage in Anwesenheit eines Mitarbeiters von AE Veranda auf sichtbare Beschädigungen und/oder Mängel prüfen. Schäden und/oder Mängel, die in diesem Moment festgestellt werden, werden von AE Veranda sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt behoben. Beschädigungen und/oder Mängel an Glas oder Aluminium werden nur berücksichtigt, wenn sie bei normalen Lichtverhältnissen aus einer Entfernung von 5 Metern sichtbar sind. Nach der gemeinsamen Inspektion gilt das Werk als vom Kunden abgenommen, und AE Veranda kann für später festgestellte sichtbare Mängel und/oder Beschädigungen nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 12 – Zahlung
12.1 AE Veranda ist berechtigt, vom Kunden eine teilweise Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.
12.2 Im Fall der Montage erhält der Kunde am Tag der Montage eine Rechnung. Diese ist sofort per Barzahlung oder Online-Überweisung zu begleichen. Der Kunde muss unmittelbar nach Abschluss der Montage einen Zahlungsnachweis vorlegen können.
12.3 Wird eine Rechnung vom Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt, ist der Kunde ab dem Tag nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug und daher AE Veranda die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr schuldig, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gerechnet wird.
12.4 Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, schuldet er darüber hinaus die von AE Veranda aufzuwendenden außergerichtlichen Inkassokosten, wobei die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten auf 15 % der Hauptforderung festgesetzt wird, mindestens jedoch 250,00 €. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Bestimmung nicht.
12.5 Muss AE Veranda gegenüber dem Kunden ein gerichtliches Inkassoverfahren führen, um den vom Kunden geschuldeten Betrag einzuziehen, schuldet der Kunde die Erstattung der tatsächlich von AE Veranda aufgewendeten Prozesskosten, abweichend von den geltenden Liquidationstarifen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Bestimmung nicht.
12.6 Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen stets zunächst der Tilgung aller geschuldeten Kosten und Zinsen und sodann der am längsten offenen fälligen Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass die Zahlung eine spätere Rechnung betrifft.
Artikel 13 – Mehr- und Minderarbeiten
13.1 Unter Mehrarbeiten werden alle auf Wunsch des Kunden oder notwendigerweise aus dem Vertrag folgenden zusätzlichen Arbeiten und Lieferungen verstanden, die nicht im Kostenvoranschlag und/oder im Vertrag enthalten sind.
13.2 AE Veranda ist berechtigt, Mehrarbeiten infolge geänderter oder zusätzlicher Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden oder deshalb ausgeführt werden, weil dies nach Ansicht von AE Veranda notwendig war, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
13.3 Die Verrechnung von Mehr- und Minderarbeiten erfolgt bei der Schlussabrechnung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 14 – Eigentumsvorbehalt
14.1 Alle von AE Veranda gelieferten Produkte bleiben Eigentum von AE Veranda, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber AE Veranda erfüllt hat.
14.2 Die unter den Eigentumsvorbehalt von AE Veranda fallenden Produkte dürfen weder verpfändet noch anderweitig zur Sicherheit an Dritte übertragen werden, Mietkauf und/oder Mietverkauf eingeschlossen, und dürfen auch in keiner Weise verkauft, veräußert oder an einen anderen als den vereinbarten Ort verbracht werden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, diese Produkte getrennt zu halten und hinreichend deutlich als von AE Veranda stammend zu kennzeichnen.
14.3 Kommt der Kunde mit der vollständigen Bezahlung der von AE Veranda gelieferten Produkte in Verzug, ist AE Veranda befugt, alle von ihr gelieferten Produkte zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts führt zur Auflösung des Vertrags, ohne dass dafür ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, unbeschadet des Rechts von AE Veranda auf Schadensersatz.
14.4 Die Kosten der Ausübung des Eigentumsvorbehalts gehen zulasten und auf Risiko des Kunden.
14.5 Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die unter den Eigentumsvorbehalt von AE Veranda fallenden Produkte gegen Risiken versichert sind, gegen die eine Versicherung üblich ist, darunter Brand, Diebstahl, Wasser- und Sturmschäden.
14.6 Der Kunde ist verpflichtet, im Fall eines Insolvenzantrags oder eines Zahlungsaufschubs, eines Antrags auf Schuldenregulierung oder im Fall von Sicherungsmaßnahmen gegen ihn in Bezug auf von AE Veranda gelieferte Produkte AE Veranda unverzüglich zu informieren, damit AE Veranda ihr Eigentumsrecht geltend machen kann. Das Gleiche gilt, wenn Dritte Rechte in Bezug auf Produkte geltend machen, auf denen aufgrund dieses Artikels ein Eigentumsrecht ruht.
Artikel 15 – Garantie
15.1 Diese Bestimmung gilt nur für den Kunden, der Verbraucher im Sinne von Artikel 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
15.2 In Bezug auf die von AE Veranda gelieferten Produkte gilt ausschließlich die vom Hersteller gewährte Garantie. Gibt der Hersteller aus welchem Grund auch immer keine Garantie, gewährt auch AE Veranda keine Garantie.
15.3 Für Silikonarbeiten gilt eine Garantie von 6 Monaten, sofern der Kunde diese in den ersten 48 Stunden nach der Montage hat aushärten lassen. Die Garantie gilt nicht für Silikonfugen, die sich lösen, weil die Überdachung bereits innerhalb dieses Zeitraums mit Wasser gereinigt wurde, weil Wände oder Fugen nicht gerade sind oder weil der Untergrund sich lösende oder besondere Stellen enthält, auf denen Silikon nicht oder kaum haftet.
15.4 Der Kunde bleibt für die Pflege verantwortlich.
15.5 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die die Folge von normalem Verschleiß, mangelnder Pflege, unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Sorgfalt sind, die die Folge von durch den Kunden oder Dritte vorgenommenen Veränderungen sind oder deren Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise auf Vorschriften zurückzuführen ist, die die Behörden in Bezug auf Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen haben oder erlassen werden.
15.6 Geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Breite, Maßen, Finish, Verarbeitung, Abmessungen, Farben und dergleichen oder Abweichungen, die nach handelsüblichen Gepflogenheiten der Branche allgemein zulässig sind, begründen keinen Anspruch des Kunden auf Ersatz oder Nachbesserung.
Artikel 16 – Höhere Gewalt
16.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Situation höherer Gewalt weder AE Veranda noch dem Kunden zuzurechnen oder von ihnen zu vertreten ist.
16.2 Unter höherer Gewalt auf Seiten von AE Veranda wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: ein nicht zurechenbares Versäumnis von AE Veranda, der von ihr eingeschalteten Dritten oder Zulieferer oder sonstige schwerwiegende Gründe auf Seiten von AE Veranda.
16.3 Als Umstände, in denen höhere Gewalt auf Seiten von AE Veranda vorliegt, gelten unter anderem: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, inländische und ausländische Unruhen, Maßnahmen der Behörden, Epidemie, Streiks innerhalb der Organisation oder deren Androhung, Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Währungsverhältnisse, Betriebsstörungen durch Brand, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom, Internet- oder Telefonverbindungen, Naturerscheinungen, Naturkatastrophen, Witterungsbedingungen, Straßensperrungen, Unfälle, Import- und Exportbeschränkungen, Transportschwierigkeiten und Lieferprobleme.
16.4 AE Veranda darf die Lieferung von Waren und/oder die Ausführung des Vertrags so lange aussetzen, wie die Situation höherer Gewalt andauert, ohne dass der Kunde dadurch Anspruch auf Preisnachlass, Schadensersatz oder eine andere Vergütung hat. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 6 Wochen an, ist AE Veranda berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wobei AE Veranda keinen Schadensersatz oder keine andere Vergütung schuldet.
16.5 Soweit AE Veranda ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zukommt, ist AE Veranda berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 17 – Haftung und Freistellung
17.1 Außer bei nachweisbarem Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit auf Seiten von AE Veranda oder der von AE Veranda eingeschalteten Personen ist jede Haftung für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, der bei oder durch die Ausführung des Vertrags oder durch Mängel von AE Veranda gelieferter Produkte beim Kunden oder bei Dritten entsteht, ausgeschlossen. Unter mittelbarem Schaden werden ausdrücklich, aber nicht ausschließlich Betriebsschäden, entgangener Gewinn, immaterielle Schäden, Stillstandsschäden, Folgeschäden, auch bei Dritten, und andere Formen von Vermögensschäden verstanden, einschließlich aller möglichen Ansprüche Dritter.
17.2 AE Veranda haftet nicht für Beschädigungen von Kabeln, Leitungen, Rohren oder anderen unter- oder oberirdischen Infrastrukturen, die durch den Boden oder durch Wände verlaufen, es sei denn, der Schaden wurde unmittelbar durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AE Veranda verursacht.
17.3 Haftet AE Veranda, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der von einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Bei nicht vollständiger Auszahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Haftung auf den Teil des Rechnungsbetrags beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
17.4 Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen und Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog von AE Veranda sind nur indikativ. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten. Geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Breite, Maßen, Finish, Verarbeitung, Abmessungen, Farben und dergleichen oder Abweichungen, die nach handelsüblichen Gepflogenheiten der Branche allgemein zulässig sind, können keinen Grund für eine Haftung von AE Veranda bilden.
17.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf Seiten von AE Veranda entstehen, wenn der Schaden durch unsachgemäße und/oder den Anweisungen von AE Veranda zuwiderlaufende Nutzung und/oder unsachgemäße Lagerung der gelieferten Produkte oder Materialien durch den Kunden entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn dieser Schaden durch Fehler, Unrichtigkeiten oder Mängel in Daten, Materialien oder Datenträgern entstanden ist, die der Kunde AE Veranda zur Verfügung gestellt hat.
17.6 Der Kunde stellt AE Veranda von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die mit der Ausführung des Vertrags zusammenhängen, es sei denn, der Schaden ist in diesem Zusammenhang nachweislich auf Vorsatz oder grobes Verschulden von AE Veranda zurückzuführen.
Artikel 18 – Website und Werbematerial
18.1 Die Website und das Werbematerial von AE Veranda enthalten allgemeine Informationen zu den Waren und/oder Dienstleistungen, die AE Veranda anbietet. AE Veranda hat alle Sorgfalt darauf verwendet, die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen so gut wie möglich darzustellen und den Inhalt so vollständig, klar und sicher wie möglich zu gestalten, kann aber nicht garantieren, dass Website und Werbematerial frei von Fehlern, Malware und/oder Viren sind. Sobald AE Veranda vom Vorstehenden Kenntnis hat, wird AE Veranda versuchen, dies so schnell wie möglich zu korrigieren und/oder zu beheben.
18.2 AE Veranda haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch falsche Nutzung ihrer Website entstehen, oder für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Website weiter genutzt wird, obwohl eine verdächtige Situation vorliegt. AE Veranda kann außerdem nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die auf ihrer Website oder ihrem Werbematerial auftreten. Ebenso entsteht keine Haftung für Äußerungen und/oder Bemerkungen Dritter, die auf deren eigener Meinung beruhen und deren Echtheit nicht geprüft werden kann.
Artikel 19 – Verarbeitung personenbezogener Daten
19.1 Alle persönlichen Informationen, die AE Veranda auf der Website oder physisch vom Kunden und mit dessen Zustimmung erhebt und verarbeitet, werden ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet, das bearbeiten zu können, woran der Kunde Interesse gezeigt oder was er erworben hat. Hat der Kunde ausdrücklich eingewilligt, werden diese Daten auch genutzt, um den Kunden mit Neuigkeiten und Updates zu AE Veranda und ihren Waren und Dienstleistungen zu versorgen.
19.2 Die persönlichen Informationen werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung behandelt und verarbeitet.
19.3 Wünscht der Kunde, dass seine persönlichen Daten gelöscht werden, geschieht dies, nachdem der Kunde einen entsprechenden Antrag bei AE Veranda gestellt hat. Verlangt der Kunde dies, wird er darauf hingewiesen, dass AE Veranda mit der Löschung seiner persönlichen Daten möglicherweise nicht mehr in der Lage sein wird, optimalen Kundendienst zu bieten.
Artikel 20 – Geistiges Eigentum
20.1 Der Handelsname sowie die von AE Veranda geführten oder verwendeten Waren und/oder Dienstleistungen sind, jedenfalls können sie sein, durch Rechte des geistigen Eigentums aufgrund des Urheberrechts, Markenrechts, Geschmacksmusterrechts, Patentrechts, Handelsnamenrechts und auch zivilrechtlich geschützt, darunter unerlaubte Handlung und sklavische Nachahmung. Diese Rechte sind und bleiben jederzeit Eigentum von AE Veranda und dürfen von niemand anderem als AE Veranda oder demjenigen, dem Letztere ihre Zustimmung erteilt hat, genutzt werden.
20.2 Die Nutzung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Rechte im endgültigen Werk oder auf der Website und/oder in Werbeäußerungen von AE Veranda bedeutet keine Übertragung oder freie Nutzung dieser Rechte. Jede unerlaubte Nutzung führt zu einer Verletzung der Rechte von AE Veranda.
Artikel 21 – Beschwerden
21.1 Hat der Kunde eine Beschwerde über ein gekauftes Produkt oder eine von AE Veranda ausgeführte Dienstleistung, muss der Kunde die Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich bei AE Veranda geltend machen, versehen mit einer Begründung und Fotos, auf die sich die Beschwerde bezieht.
21.2 Ist die Beschwerde dringend, muss der Kunde sofort Kontakt mit AE Veranda aufnehmen. Der Kunde muss bei der Beschreibung des dringenden Falls bestmöglich mitwirken, damit AE Veranda eine Analyse erstellen kann, ob sofort gehandelt werden muss oder später gehandelt werden kann.
21.3 Hat AE Veranda auf Grundlage der Beschreibung der dringenden Beschwerde gehandelt und stellt sich heraus, dass es nicht dringend ist, darf AE Veranda die Kosten berechnen, die sich auf das eilige Handeln beziehen, nicht jedoch die Kosten, die sich auf eine Beschwerde beziehen würden, die auf Grundlage einer Analyse von AE Veranda als berechtigt eingestuft würde.
21.4 Hat der Kunde eine berechtigte Beschwerde, muss AE Veranda in angemessener Weise die Möglichkeit erhalten, die der Beschwerde zugrunde liegende Ursache zu beheben.
Artikel 22 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
22.1 AE Veranda ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
22.2 Ist der Kunde Verbraucher, ist er bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder zu kündigen, wenn die Änderung für ihn nachteilig ist.
Artikel 23 – Verwirkung von Rechten
Die Möglichkeit, aufgrund des Vertrags zwischen AE Veranda und dem Kunden irgendeine Klage zu erheben oder irgendeine Streitigkeit anhängig zu machen, erlischt nach Ablauf von 12 Monaten, nachdem der Kunde von dem Anlass dafür Kenntnis hatte oder hätte haben können.
Artikel 24 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
24.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zwischen AE Veranda und dem Kunden daraus entstehenden Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
24.2 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
24.3 Etwaige Streitigkeiten zwischen AE Veranda und dem Kunden werden ausschließlich von dem zuständigen niederländischen Gericht im Bezirk Midden-Nederland entschieden, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften bestimmen ein Gericht in einem anderen Bezirk. Für Verbraucher bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.
